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pd.KURIER app – Hilfe und FAQ

pd.KURIER app – Hilfe und FAQ

Liebe Zustellerin, lieber Zusteller,

auf dieser Seite findest du Anleitungen zur Nutzung der pd.KURIER app und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Solltest du darüberhinaus Hilfe benötigen, ruf uns an:

0821 - 777 3 777

Unsere Service-Hotline ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Du kannst als Zusteller:in beim pd.KURIER einen Mobilfunkvertrag zu Sonderkonditionen bei der Firma UTB abschließen. Es stehen drei verschiedene Tarife zur Auswahl.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und ist danach monatlich kündbar.

Möchtest du das Angebot nutzen? Mehr informationen findest du im Zustellerportal unter dem Menüpunkt "pd.Phone"

Zum Zustellerportal

Jede Menge Papierkram und unbekannte Adressen? - Das muss nicht sein!
Hol dir die pd.KURIER app und digitalisiere deine Zustellung.

Video-Anleitungen

Video 1: Download und Anmeldung

In diesem Video zeigen wir dir, wo du die pd.KURIER app herunterladen kannst, wie du dich anmeldest und geben dir einen ersten Überblick über die Funktionen.

Video 2: Zustellbuch - Vorschau

In diesem Video zeigen wir dir, ab wann du deine Zustellbücher anschauen kannst und wie du alle wichtigen Informationen für deinen nächsten Zustelltag findest.

Video 3: Zustellbuch und Arbeitszeit

In diesem Video zeigen wir dir, wie du die Zustellung und die Zeiterfassung startest, wie du Abos als zugestellt markierst, eine Pause machst und wie du ganz einfach den Überblick über deine Arbeitszeiten behältst.

Video 4: Zustellbuch - Abo-Detail und Tracking

In diesem Video zeigen wir dir, wie du Detail-Informationen zum Abo aufrufst, nicht zustellbare Abos meldest, dich navigieren lassen kannst und wie du dich auf Wunsch tracken lassen kannst.

Video 5: Reklamationen

In diesem Video zeigen wir dir, wo du Reklamationen aufrufen und beantworten kannst.

Video 6: Nachrichten

In diesem Video zeigen wir dir, wo du eingegangene Nachrichten lesen kannst und wie du neue Nachrichten oder Dokumente verschicken kannst.

Anleitungen

  • Kurzanleitung (DIN A4)

    Alle wichtigen Informationen zur Bedienung der pd.KURIER app - optimiert zum Ausdrucken.

    Datei herunterladen

  • Kurzanleitung (Smartphone)

    Alle wichtigen Informationen zur Bedienung der pd.KURIER app - optimiert zur Ansicht auf dem Smartphone.

    Datei herunterladen

Links

FAQ - Fragen & Antworten

Anmeldung

  • Wo erhalte ich Zugangsdaten für die Nutzung der pd.KURIER app?

    Die Anmeldung in der App funktioniert mit den gleichen Zugangsdaten, mit denen du dich auch im Zustellerportal anmeldest. Dein Portalzugang wird automatisch angelegt, wenn wir deine E-Mail-Adresse in unserem System haben. Hast du bisher keine E-Mail-Adresse angegeben, dann wende dich gleich an deine Gebietsleitung oder den Innendienst.

  • Ich habe mein Passwort vergessen oder bisher keines erhalten.

    Gehe hier auf die Login-Seite des Zustellerportals und klicke auf "Passwort vergessen". Trage deine E-Mail-Adresse und deine Personalnummer ein und dir wird ein neues Passwort zugeschickt.

Zustellung

  • Welchen Vorteil habe ich wenn ich nicht mehr in Papierform/Portal melde?

    Du hast nicht nur einen deutlich geringeren Aufwand durch die automatische Zeitübermittlung, du erhältst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit auch noch im selben Abrechnungsmonat ausbezahlt. Die Meldung in Papierform ist deutlich aufwändiger: Du musst die Zeiten erst aufschreiben, dann auf die Liste übertragen und schließlich per Post versenden - und erhältst dann die nachgmeldeten Zeiten erst mit der nächsten Abrechnung ausbezahlt.

  • Ich habe keine Zustellbücher in der App.

    Du siehst die dir zugewiesenen Zustellbücher am Vortag ab 15:30 Uhr in der App.

  • Es fehlt ein Zustellbuch oder ist zu viel.

    Wende dich hierzu an deine Gebietsleitung, den Innendienst oder die Nachtdisposition. Diese können dir fehlende Zustellbücher zuordnen oder auch aus der App entfernen.

  • Wo sehe ich Zugänge oder Abgänge?

    Klicke hierzu in das dir zugeteilte Zustellbuch. Dort kannst du mit Drücken auf das (i) auf die tagesaktuellen Zu- und Abgänge, sowie Reklamationen, Teil-, Kurz- und Probeabos filtern.

  • Muss ich jedes Abo einzeln abhaken?

    Nein. Du hast auch die Möglichkeit mehrere Abos am Ende deiner Zustelltour gemeinsam als zugestellt zu markieren.

  • Die Gangfolge stimmt nicht / ich fahre ganz anders.

    Niemand kennt deinen Bezirk so gut wie du. Wir sind sicher, dass du den besten Weg zu deinen Abonnenten kennst. Die Gangfolge dient vor allem Aushilfen zur leichteren Orientierung. Als Stammzusteller reicht es, das Zustellbuch zu öffnen, die Änderungen und Hinweise zu prüfen und dann nach Ende der Zustellung alle Abos mit dem Doppelhaken auf erledigt zu setzten und anschließend die Arbeitszeit zu beenden. Ein Abhaken jedes einzelnen Abos ist nicht notwendig.

    Tipp: Durch den kleinen runden Sortier-Knopf rechts unten im Zustellbuch kannst du zwischen der Gangfolge und einer alphabetischen Sortierung wechseln.

  • Warum zeigt es mir eine Reklamation an, obwohl ich gestern nicht in der Zustellung war?

    Die Reklamationsinfo im Zustellbuch ist dem jeweiligen Bezirk zugeordnet (genau wie auch die Reklamationen auf dem Deckblatt) und dient nur deiner Information.

  • Wie funktioniert das mit der Fehlmengen-Meldung?

    Bei einzelnen Zeitungen können die Fehlmengen über die App gemeldet werden. Es wird dann eine Nachlieferung am Vormittag ausgelöst. Bei ganzen Paketen solltest du Rücksprache mit der Nachtdisposition nehmen und das weitere Vorgehen absprechen.

  • Wie funktioniert das mit der Meldung nicht lieferbarer Abos?

    Wenn du ein Abo nicht zustellen kannst, kannst du dieses Abo in der App entsprechend markieren. Bitte gib den Grund an, aus dem das Abo nicht zustellbar ist. Diese Information wird dann an den Abo-Service weitergeleitet und das Abo entsprechend nachbearbeitet.

  • Wie funktioniert das mit der voraussichtlichen Ankunftszeit?

    Sobald der Auslieferfahrer bestätigt hat, dass sein Fahrzeug beladen ist, errechnet das System die voraussichtliche Ankunft an den Abladestellen. Diese Zeit wird dann - gekennzeichnet mit einem Fragezeichen - in der Übersicht der Zustellbücher mit einem Transporter-Symbol angezeigt.

    Durch Aktualisieren der Übersicht werden die Zeiten neu geladen.

    Sobald die Zeitungspakete abgelegt wurden, wird die tatsächliche Abladezeit ohne Fragezeichen angezeigt.

  • Wo kann ich eine Bezirks-Karte aufrufen?

    In der Übersicht der Zustellbücher hast bei jedem Zustellbuch die Möglichkeit eine dynamische Karte des Bezirks aufzurufen.

    Du kannst den Kartenausschnitt beliebig vergrößern oder verschieben. Auf Wunsch können der eigene Standort, die Gebäude und die Fläche ein- oder ausgeblendet werden.

Arbeitszeit

  • Wie starte ich die Arbeitszeit mit dem Barcode?

    Beim Start des ersten Bezirks eines Tages wirst du gebeten einen Barcode zu scannen. Der Barcode befindet sich auf dem Spitzen-Deckblatt ganz links oben. Wichtig ist, dass du das Deckblatt des in der App aufgerufenen Bezirks scannst, da nur dieses funktioniert. Ist es an der Abladestelle zu dunkel, kannst du mit dem Taschenlampen-Symbol rechts oben im Kamerabild das Licht deines Smartphones aktivieren. Nach erfolgreichen Scan kannst du das Zustellbuch öffnen.

    Tipp: Wenn du in den Einstellungen der App (erreichbar über das Hauptmenü) den Schieberegler bei „Arbeitszeit nach Scan automatisch starten“ nach rechts schiebst, öffnet das Zustellbuch nach erfolgreichen Scan automatisch.

  • Wie erfasse ich die Zeit von der Abladestelle bis zur ersten Zustellung? Und wie die Zeit von der letzten Zustellung bis zur Rückgabe der Brief-Rückläufer an der Abladestelle?

    Die Arbeitszeit beginnt mit der Übernahme der Zeitungen/Briefe an der Abladestelle. Hier die Arbeitszeit in der App starten. Ende der Arbeitszeit ist nach der letzten Zustell-Adresse oder nach Rückgabe der Briefrückläufer an der Abladestelle. Danach stoppst du die Arbeitszeit.

  • Ich habe vergessen auf Start/Stopp zu drücken.

    Am Zustelltag selbst können Beginn- und/oder End-Zeiten in der App (unter Arbeitszeiten) manuell korrigiert werden. Um 19 Uhr werden die Zeiten ans Zustellerportal übertragen, danach sind sie in der App nicht mehr bearbeitbar, können aber im Zustellerportal korrigiert werden.

  • Kann ich eine Pause machen?

    Natürlich darfst du eine Pause machen. Nach sechs Stunden, musst du sogar eine Pause machen. Drücke  einfach auf die Kaffeetasse im Zustellbuch und die Arbeitszeit wird unterbrochen und kann danach über das Start-Symbol an gleicher Stelle wieder fortgesetzt werden.

  • Was ist die Transferzeit?

    Unter Transferzeit versteht man die benötigte Fahrzeit zwischen zwei Zustellbezirken.

  • Ich habe vergessen die Transferzeit zu erfassen, kann ich das noch ändern?

    Dies kann nur im Zustellerportal korrigiert werden.

  • Wenn Briefe unter Tags zugestellt werden müssen (Übermenge) wie kann ich die Zeit erfassen?

    Wenn du im Ausnahmefall Briefmengen nachtragen musst, gehe bitte wie folgt vor: Schließe nach der Zustellung der Zeitungen den Bezirk nicht mit der Fahne ab, sondern verlasse diesen über den Zurück-Button. Dann kann er später wieder geöffnet werden. 

  • Muss ich trotzdem zur Sicherheit meine Zeiten mitschreiben?

    Sobald die Zeiten über die App übermittelt worden sind, kannst du diese auch im Zustellportal einsehen. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, empfehlen wir in der Anfangsphase eine grobe, schriftliche Dokumentation der Arbeitseiten um diese mit dem Ergebnis im Portal abgleichen zu können.

  • Ich stelle zwei Bezirke zusammen zu, wie soll ich meine Zeit erfassen?

    Da wir für jeden Bezirk auch eine abrechnungsrelevante Sollzeit ermitteln, müssen wir diese mit der jeweiligen Ist-Zeit abgleichen. Für Wege zwischen den Bezirken haben wir die Transferzeit eingeführt. Solltest du dich jedoch im Rahmen des Zustellvorgangs abwechselnd durch verschiedene Bezirke bewegen, spreche bitte mit deinem Gebietsleiter oder deiner Gebietsleiterin - wir finden eine Lösung für dich!

  • Ich sortiere die Briefe von mehreren Bezirken zusammen, wie soll ich meine Zeit erfassen?

    Da wir für jeden Bezirk auch eine abrechnungsrelevante Sollzeit ermitteln, müssen wir diese mit der jeweiligen Ist-Zeit abgleichen. Für Wege zwischen den Bezirken haben wir die Transferzeit eingeführt. Solltest du jedoch im Rahmen des Sortiervorgangs zusammen verschiede Bezirke bearbeiten, spreche bitte mit deinem Gebietsleiter oder deiner Gebietsleiterin - wir finden eine Lösung für dich!

Mobile Daten

  • Wann brauche ich eine Datenverbindung?

    Du benötigst eine Datenverbindung zum Abruf der dir zugewiesenen Zustellbücher. Die Zustellbücher können ab 15:30 Uhr des Vortages heruntergeladen werden (z.B. im heimischen WLAN) und stehen dann offline zur Verfügung.

  • Was passiert, wenn ich keinen Empfang habe?

    Gibt es während der Zustellung keinen Empfang, werden Beginn und Ende der Arbeitszeit offline zwischengespeichert und übertragen, sobald wieder eine Internet-Verbindung besteht. Nachrichten können ohne Internet nicht empfangen oder gesendet werden.

  • Wieviel Datenvolumen wird verbraucht?

    Der Datenverbrauch der App bei normaler Nutzung beträgt etwa 10-50 MB im Monat, wenn du viele Fotos oder Dateien über den Chat verschickst, erhöht sich der Datenverbrauch entsprechend. Um deine Datenbudgets nicht zu belasten empfehlen wir, alle Datentransfers kostenfrei über eine WLAN-Verbindung vorzunehmen. Darüberhinaus gewähren wir eine Kostenpauschale von aktuell 0,67 € pro Monat für eventuellen Datenverbrauch. Die Höhe dieses Zuschusses wird jährlich überprüft.

Smartphone

  • Was passiert, wenn mein Smartphone kaputt ist. Wie melde ich dann meine Zeiten/Sind meine Zeiten dann weg?

    Bei einem defekten Smartphone bleiben die bisher übermittelten Zeiten erhalten und müssen nicht nachgemeldet werden. Natürlich kannst du bei einem defekten Smartphone deine Zeiten weiterhin über das Zustellerportal melden.

  • Wer zahlt mir mein Smartphone, wenn es bei der Zustellung kaputt geht?

    Jeder Benutzer unserer App erhält zum Vermeiden von Schäden durch Herunterfallen eine tranparente Handyhülle zum Umhängen, die eine Bedienung durch die Hülle ermöglicht. Gleichzeitig bietet diese Hülle auch einen Spritzwasserschutz für Regentage.

  • Wie/Wann erhalte ich meine kostenlose Handyhülle?

    Deine kostenlose Handyhülle wird Dir automatisch zugesendet, wenn Du die App regelmäßig nutzt. Dies ist der Fall, wenn du täglich mit dem Zustellbuch und der automatischen Zeiterfassung arbeitest und auf die Papierübermittlung der Zeiten verzichtest.

Organisatorisches

  • Ich habe Probleme mit der App, wer kann mir helfen?

    Du erreichst unsere Service-Hotline montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr unter 0821 - 777 3 777.

  • Mein Smartphone hat keinen Play Store, kann ich die App trotzdem nutzen?

    Ja, wenn es sich um ein Android-Smartphone handelt, kannst du die App auch ohne Play Store installieren. Wende dich an 0821 / 777 3777 und wir sagen dir wie.

  • Kann ich mich über die App krank melden oder einen Urlaub einreichen?

    Eine Krankmeldung darf nicht über die App erfolgen. Krankmeldungen müssen grundsätzlich persönlich während der Bürozeiten bei der Zusteller­einsatzplanung, deiner Gebietsleiterin oder deinem Gebietsleiter platziert werden. Über die Chatfunktion kannst du unverbindliche Urlaubsanfragen platzieren.

  • Es sollten zusätzliche Zustellinfos hinterlegt werden bzw. veraltete gelöscht werden.

    Wende dich hierzu an deine Gebietsleitung oder den Innendienst.

  • Wie kann ich Nachrichten oder Rückmeldungen schnell ohne Tippen verfassen?

    Die aktuellen Smartphones verfügen in der Regel über eine Spracheingabe-Funktion. Dazu musst du zuerst die Tastatur öffnen. Je nach Gerät gibt es entweder direkt auf der Tastatur ein Mikrofon-Symbol mit dem du die Funktion aktivierst oder du musst über das kleine Tastatur-Symbol am rechten unteren Bildschirmrand auf Spracheingabe wechseln. Die gesprochenen Worte werden dann als Text in die Nachricht eingefügt und können bei Bedarf vor dem Versenden noch angepasst werden.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Sind meine Daten sicher, welche Daten werden gespeichert, was wird übermittelt?

    Datenschutz ist uns ein großes Anliegen. Die App wurde daher auch unter diesem Aspekt auf Herz und Nieren geprüft und freigegeben. Für den Zweck der Abrechnung werden lediglich Name, Personalnummer und Arbeitszeit gespeichert.

  • Werde ich dann überwacht? Kann man damit meine Arbeitszeit überprüfen?

    Es findet keine pauschale Kontrolle (Tracking) über deine Zustellung statt. Du übermittelst per App lediglich Zeiten an uns, auf deren Basis die Ist-Zeit (tatsächlich geleistete Arbeitszeit) zur Abrechnung übermittelt wird. In Absprache kann ein Tracking erstellt werden, das dann in der App angezeigt und  von dir bestätigt werden muss. Lediglich bei regelmäßiger Überschreitung der SOLL-Zeit kann ein Hintergrund-Tracking ausgelöst werden um ggf. falsche Bezirkseinwertungen oder Potenziale für Gangefolgeoptimierungen zu identifizieren. Wichtig: Dieses Tracking kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates ausgewertet werden.

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Datenschutzgrundverordnung für Mitarbeiter

Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz­grund­verordnung für Mitarbeiter

Stand: 25.05.2018

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der Ihnen nach DSGVO zustehenden Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Für die Datenerhebung und -verarbeitung sind die pd.KURIER direkt GmbH, die pd.KURIER direktPlus GmbH & Co KG, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg, sowie die pd.KURIER verteil GmbH, Am Mittleren Moos 2, 86167 Augsburg verantwortlich.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

pd.KURIER direkt GmbH

pd.KURIER direktPlus GmbH & Co KG

pd.KURIER verteil GmbH

Datenschutzbeauftragter

Curt-Frenzel-Straße 2 
86167 Augsburg 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Bei Einstellung bitten wir Sie, einen Personalfragebogen auszufüllen. Die im Personalfragebogen enthaltenen Angaben sind zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses gem. § 26 Bundesdatenschutzgesetz erforderlich. Lediglich die als freiwillig bzw. als optional gekennzeichneten Felder müssen nicht ausgefüllt werden. Dies sind die Felder Fax-Nummer und eine eventuelle geschäftliche Telefon-Nummer. Diese Angaben würden uns die Kontaktaufnahme mit Ihnen jedoch erleichtern.

Wir erheben von Ihnen Stammdaten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Bankverbindung, Staatsangehörigkeit.

Wir erheben und speichern darüber hinaus Angaben zu Ihrer Beschäftigung bei uns sowie zu Ihrer Qualifikation und Ihrem bisherigen Werdegang. Hierzu gehören z. B. Informationen zum höchsten Schulabschluss bzw. zur höchsten Berufsausbildung und die Informationen, die Sie uns im Rahmen des Bewerbungsverfahrens überlassen haben. Daten über aktuelle Nebenbeschäftigungen sind für uns relevant, um die Vereinbarkeit mit Ihrer Beschäftigung prüfen zu können. 

Als Brieftagzusteller verlangen wir von Ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis um den Anforderungen des Postgeheimnisses gerecht zu werden. Das Führungszeugnis wird bei uns in der digitalen Personalakte vorgehalten.

Sofern Sie ein Dienstfahrzeug verwenden, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, halbjährlich zu überprüfen, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Es wird keine Kopie davon erstellt. Wir prüfen und speichern lediglich, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Wir erheben auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevante Daten. Hierzu gehören u.a. Ihre Steueridentifikationsnummer, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse Steuerklasse, etwaige Kinderfreibeträge, Familienstand und Angaben zur Konfession (nur sofern steuerrechtlich relevant). Diese und weitere gesetzlich in § 39 e Einkommens­steuergesetz geregelte Daten erheben wir ggf. auch direkt bei der zuständigen Finanzverwaltung. 

Wir erheben zudem Informationen zu Ihrer Krankenversicherung und ggf. zu weiteren beschäftigungsrelevanten Zusatzversicherungen um etwaigen Zahlungsverpflichtungen und Meldepflichten nachkommen zu können. 

Im Rahmen der Berechnung der Sozialversicherungs­beiträge fragen wir nach Ihrer Elterneigenschaft. Wir benötigen diese Information um festzustellen, ob nach § 55 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu entrichten ist. Ggf. bitten wir Sie, die bestehende Elterneigenschaft durch entsprechende Dokumente nachzuweisen. In diesem Fall nehmen wir lediglich einen Vermerk über die Prüfung der Elterneigenschaft in Ihre Personalakte auf und geben die Unterlagen zurück bzw. vernichten diese.

Sofern Sie im Zeitpunkt der Einstellung noch nicht volljährig sind, bitten wir Sie ggf. um die Vorlage einer ärztlichen Erstuntersuchungsbescheinigung. Hierzu sind wir nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet. In bestimmten Fällen bitten wir Sie um Vorlage einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung. Dies erfolgt nur, sofern diese für die Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Beschäftigung erforderlich ist.

Wir erheben Arbeitszeiten, da wir hierzu gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet sind.

Weitere Datenverarbeitungen

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erheben und verarbeiten wir weitere personenbezogene Daten, unter anderem über Krankheitszeiten, Abwesenheiten (Urlaub, Sonderurlaub, etc.) oder Arbeitszeiten. Auch hier gilt der Grundsatz, dass diese Datenerhebungen und -verarbeitungen nur erfolgen, sofern sie zur Durchführung des Beschäftigungs­verhältnisses nach § 26 BDSG erforderlich oder durch andere Rechtsvorschriften legitimiert sind.

Wir führen eine Personalakte, in der wir alle zentralen Informationen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, speichern. Wenn Sie die Inhalte Ihrer Personalakte einsehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Wir benötigen die oben genannten Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gem.

  • 26 BDSG. Ohne die Bereitstellung dieser Daten ist die Durchführung des Beschäftigungs­verhältnisses und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht möglich.

Freiwillige Angaben

Wir fragen Sie nach der Einstellung zudem, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Diese Frage erfolgt, um Ihre entsprechenden Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX wahren zu können sowie um eine etwaige Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX zu berechnen. Sie müssen diese Frage erst nach sechs Monaten Beschäftigungszeit beantworten. Vorher ist die Beantwortung freiwillig. 

Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung

Sofern Sie eine gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung Ihrer Daten oder eines Fotos erteilt haben, werden Ihre Daten spätestens nach Beendigung des

Beschäftigungsverhältnisses gelöscht, soweit keine handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Verarbeitung erfolgt dann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, werden Ihre Daten gelöscht  bzw. werden Ihre Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verwendet soweit keine handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Datenlöschung

Alle von uns erhobenen Daten werden vernichtet bzw. gelöscht, sobald sie für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr erforderlich sind oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht mehr entgegenstehen. (Steuer, SV, Lohn/Gehalt)

Datenempfänger

Für die pd.KURIER direkt GmbH, die pd.KURIER direktPlus GmbH & Co KG, sowie die pd.KURIER verteil GmbH erfolgt die gesamte Personaladministration durch die Mediengruppe Pressedruck DienstleistungsGmbH & Co. OHG, die Ihre Daten ausschließlich zu den oben genannten Zwecken auf Basis eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung erhebt und verarbeitet. Dabei erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diesen zur Durchführung des Beschäftigungs­verhältnisses benötigen. Ihre Daten sind regelmäßig den jeweiligen Personalverantwortlichen zugänglich und werden im Einzelfall ausgewählten Führungskräften zur Verfügung gestellt. Allen Personen ist es untersagt, die Daten zu anderen als den vorgenannten Zwecken zu verarbeiten.

Wir übermitteln Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften besteht, z.B. an: 

  • Banken zur Auszahlung von Lohn- und Gehalt,
  • Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Gewerbeaufsichtsamt und ggf. weitere Behörden zur Befolgung unserer gesetzlichen Pflichten.

Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Übermittlung von Daten vorliegen, die jedoch nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall entstehen können.

Zudem können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, die uns streng weisungsgebunden unterstützen, Daten im Rahmen einer vertraglich geregelten Auftragsverarbeitung erhalten. Dies sind Dienstleister aus den Kategorien IT-Dienstleistungen, Datenvernichtung, Logistik- und Druckdienstleistungen.

Außerdem werden folgenden Daten an den Betriebsrat weitergegeben: Name, Vorname, Geburtstag (ohne Geburtsjahr), Gehaltslisten (auf Anforderung), Kleidergrößen für Sicherheitsschuhe. Der Betriebsrat verwendet diese Daten im Rahmen seiner Aufgaben gem. Betriebsverfassungsgesetz, zur Bestellung von Sicherheitsschuhen und zur Übermittlung von Glückwünschen. Die Weitergabe Ihrer Daten ist teilweise freiwillig und kann jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, werden Ihre Daten gelöscht bzw. werden Ihre Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verwendet soweit keine handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.

Ihre Datenschutzrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG), wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das

Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsortes oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Hinweis auf ein Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Sie haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass dies die

Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Daten-verarbeitung ein.

Hinweis auf ein Widerspruchsrecht gem. Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer

Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Abs. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

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Datenschutz pd.KURIER app

Datenschutz pd.KURIER app

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO

Die pd.KURIER app, eine Anwendung für Mobilgeräte, dient der Planung, Steuerung, Verwaltung, Erfassung und Kommunikation im Bereich der Zeitungs-, Brief-, Prospekt- und Wochenblattzustellung.

Verantwortliche Stellen:

pd.KURIER verteil GmbH
Am Mittleren Moos 2
86167 Augsburg

pd.KURIER direktPlus GmbH & Co. KG
pd.KURIER direkt GmbH
Curt-Frenzel-Str. 2
86167 Augsburg 

2. Datenschutzbeauftragter:

Unsere betrieblichen Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

pd.KURIER verteil GmbH
pd.KURIER direktPlus GmbH & Co. KG
pd.KURIER direkt GmbH 

Datenschutz

Curt-Frenzel-Str. 2
86167 Augsburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

3. Datenempfänger:

Die Zetes Austria GmbH, Alfred-Feierfeil-Str. 3, A-2380 Perchtoldsdorf und die Mediengruppe Pressedruck Dienstleistungs-GmbH & Co. OHG, Curt-Frenzel-Str. 2, 86167 Augsburg führen als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO die Datenverarbeitungen für die Zwecke der pd.KURIER verteil GmbH, pd.KURIER direktPlus GmbH & Co. KG und pd.KURIER direkt GmbH durch.

4. Zwecke:

  • Übermittlung von Zustellinformationen an Zusteller
  • Arbeitszeiterfassung
  • Reklamationsbearbeitung
  • Fahrgeldabrechnung
  • Meldung von Fehlmengen
  • GPS-Messung – anlassbezogene Prüfung von Bezirken
  • GPS-Messung – anlassbezogene Prüfung von Zustellgängen, Routen und Sollzeiten
  • Geofencing zur Übermittlung von Zustellbesonderheiten
  • Kommunikationskanal für die unternehmensbezogene Kommunikation

5. Datenarten:

  • Name der Zustellerin bzw. des Zustellers
  • Personalnummer
  • Das der Zustellerin bzw. dem Zusteller zugeordnete Depot
  • Die der Zustellerin oder dem Zusteller zugeordneten Bezirke
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Pausen- oder Unterbrechungsbeginn und Pausen- oder Unterbrechungsende
  • Sollzeit
  • Urlaubsantrag
  • Kilometerstand
  • Tracking von Wegstrecken
  • Ablagestellen
  • Zu beliefernde Haushalte
  • Briefmengen
  • Antwort auf eine Reklamation
  • Kommunikationsdaten, Inhalt der Kommunikation 

6. Rechtsgrundlagen:

§ 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO im berechtigten Interesse zur Planung, Steuerung, Verwaltung, Erfassung und Kommunikation im Bereich der Zeitungs-, Brief-, Prospekt- und Wochenblattzustellung. 

7. Löschfristen:

Die Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Fristen und legitime Interessen des Unternehmens dem entgegenstehen.

  • Zustellinformationen: nach erfolgter Zustellung
  • Arbeitszeiterfassung: 6 Monate
  • Reklamationsbearbeitung: direkt nach der Datenübermittlung
  • Fahrgeldberechnung: 6 Monate
  • Fehlmengen: direkt nach der Datenübermittlung
  • Meldung von Fehlmengen: direkt nach Datenübermittlung
  • GPS-Messung – anlassbezogene Prüfung von Bezirken: bis neuer Bezirk erstellt wird, Speicherung ohne Zusteller-Bezug.
  • GPS-Messung – anlassbezogene Prüfung von Zustellgängen, Routen und Sollzeiten: 3 Monate
  • Geofencing: direkt nach Datenübermittlung

8. Betroffenenrechte:

  • Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO erhoben werden, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Sie können der Erfassung Ihrer GPS Daten widersprechen, indem Sie in Ihrem mobilen Endgerät die GPS Funktion deaktivieren. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Funktionen nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  • Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

9. Datenübermittlung:

Eine Weitergabe der Daten an weitere eigenständig verantwortliche Dritte im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DSGVO erfolgt nicht.

Die Datenverarbeitung findet im EWR statt.

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